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Carbon-Leakage: ZVG bekräftigt Kritik am Antragsverfahren

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) kritisiert das derzeit vorgeschriebene Verfahren zur nachträglichen Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung als praxisfern und bürokratisch.

In einem Brief an Umwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium bemängelt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer, dass das Anerkennungsverfahren zur Sektor-Listung, beschrieben im aktualisierten Leitfaden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), sich weiter an der Großindustrie orientiert. Das Anerkennungsverfahren ist für den Mittelstand und seine Verbände kaum zu schultern. Unter anderem soll der Verband nicht nur individuelle Umsatzdaten, sondern auch Brennstoffmengen für den gesamten Sektor erheben oder alternativ hochrechnen und schätzen. Eine solche Abfrage über den gesamten Sektor ist für einen Verband nicht machbar und wäre zudem eine staatliche Aufgabe. Eine Berechnung auf der Basis der amtlichen, letzten aktuell verfügbaren Statistik ist nach Ansicht des ZVG ausreichend.

Dabei ist das vorgesehene Prüfungsverfahren die einzige Chance für den Gartenbau, sein Carbon-Leakage-Risiko darzustellen und als beihilfeberechtigter Sektor anerkannt zu werden, heißt es weiter in dem Brief. Der Gartenbau hat im Gesetzgebungsverfahren das Carbon-Leakage-Risiko für die Branche aufgezeigt. Die Carbon-Leakage-Hilfen dienen den Unternehmen, den Übergang von der fossil dominierten hin zu einer CO2-minimierten Energienutzung wirtschaftlich zu gestalten. Mit einem erleichterten pauschalierten Verfahren bis zu einer bestimmten Größenordnung (Brennstoffmenge), mit Verzicht auch auf die teure Prüfung durch Wirtschaftsprüfer, würde die Unterstützung hin zu Investitionen in klimafreundliche Energien wesentlich besser funktionieren.

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